Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 21.01.2003 - 1 G 2727/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,28654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs 1 Nr 1 AuslG, § 9 Nr 1 AuslGDV, Art 6 GG
Duldung zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Duldung zur Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Frankfurt/Main, 10.04.2000 - 1 G 2069/00
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.01.2003 - 1 G 2727/02
Diesen Eilantrag lehnte das Gericht mit Beschluss vom 10.04.2000 ab (1 G 2069/00).Dem Gericht lagen vier Hefter Behördenakten und die Akten des Eilverfahrens 1 G 2069/00 vor.
- BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95
Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.01.2003 - 1 G 2727/02
Zur Vermeidung eines weiteren Rechtsstreites sei jedoch darauf hingewiesen, dass die von den Antragstellern nunmehr vorgetragenen Gründe unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.1997 (InfoBAuslR 1998, 213), des VGH Mannheim v. 05.07.1999 (InfoBAuslR 1999, 495) und des BVerfG v. 25.10.1995 (DVBl. 1996, 195) höchstwahrscheinlich zur Erteilung von Duldungen unter dem Aspekt des Artikels 6 GG führen müssen.